Historische Stadtkerne und Stadtquartiere haben eine große Bedeutung für die Identität und das Image einer Stadt, gleichzeitig sind sie ein wichtiger Bindungsfaktor für ihre Einwohner. Der „Städtebauliche Denkmalschutz“ nimmt eine besondere Rolle im Rahmen der Stadtsanierung ein, denn mit der Hilfe des Programms stellen sich Bund, Länder und Gemeinden ihrer Verantwortung für das baukulturelle Erbe und dessen Erhalt und Entwicklung.
Das Programm verfolgt einen ganzheitlichen, stadtplanerisch-integrierten Ansatz, indem es die bau- und kulturhistorisch wertvollen Stadtkerne über die jeweiligen Einzeldenkmale, Straßen und Plätze hinaus in ihrer baulichen und strukturellen Eigenart und Geschlossenheit zu erhalten und zukunftsweisend weiter zu entwickeln sucht.
Die historischen Altstädte und Stadtbereiche sollen auf diese Weise als vitale Orte gestärkt werden, die für alle Bereiche des Lebens – Wohnen, Arbeit, Handel, Kultur und Freizeit – und für alle Gruppen der Stadtgesellschaft sowie deren Gäste gleichermaßen attraktiv sind. Die Stadt Mittweida weist mit ihrem Stadtkern ein kompaktes und zusammenhängendes Gebiet mit einer großen Zahl an Baudenkmälern auf. Als eine von rund 200 Kommunen in den neuen Bundesländern wurde die Stadt in das Förderprogramm aufgenommen
Das Erhaltungsgebiet „Altstadt Mittweida“ umfasst die historische Altstadt und die ersten Stadterweiterungen entlang der Rochlitzer Straße bis zum Technikumplatz. Grundlage für die Abgrenzung des Gebietes war die Erhaltungssatzung vom 21. Januar 1994. In großen Teilen ist das Gebiet mit dem Sanierungsgebiet „Mittweida Altstadt“ identisch.
Mit der Aufnahme in das Bund-Länder-Programm zum 9. August 2000 wurde es möglich, in Zusammenarbeit mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege eine Vielzahl von denkmalgerechten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung des historischen Erscheinungsbildes durchzuführen.
Seit Programmaufnahme im Jahr 2000 wurden insgesamt 44 private Bau- und Sicherungsmaßnahmen, 7 kommunale Baumaßnahmen und 17 Einzelmaßnahmen zur Wiederherstellung des historischen Erscheinungsbildes von Straßen und Plätzen finanziert.
Der Fördermittelrahmen umfasste bisher rd. 13,8 Mio. EUR - bei einem Fördersatz von 40 % Bund, 40 % Land und 20 % Stadt.
Zu den wichtigsten Projekten gehören u.a.:
Übersicht Erhaltungsgebiet mit Luftbild
Übersicht Fördergebiete
Weitere Informationen erhalten Sie durch die kostenlose Beratung vom Sanierungsträger:
Donnerstag, 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
im Sanierungsbüro, Rathaus 2, Rochlitzer Straße 3, Zimmer 001
Telefon: 03727 967 206
oder unter:
Westsächsische Gesellschaft für Stadterneuerung mbH Chemnitz
Ansprechpartner Fr. Otto
Weststraße 49
09112 Chemnitz
Telefon: 0371 355 70 34
E-Mail: aotto(at)wgs-sachsen.de